Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen 

1.1 Geltungsbereich 
Die Agentur-Neustart Allweier tritt in der Öffentlichkeit unter der Firmenbezeichnung Agentur-Neustart auf. Im Folgenden wird ausschliesslich die Bezeichnung Agentur-Neustart verwendet.
1.2 Allgemeine Bestimmungen – Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen davon unberührt, und der Vertrag hat weiterhin Bestand. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Aarau.
1.3 Anpassungen – Agentur-Neustart behält sich vor, Vertragsbestandteile oder die AGB’s im Ganzen an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen, ohne direkte Mitteilung an den Kunden. Massgeblich sind jeweils die aktuellen, auf der Webseite von Agentur-Neustart publizierten AGB’s. Dem Kunden steht das Recht zu auf eine ausserordentliche Kündigung mit einer anteilsmässigen Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die restliche Vertragsdauer, insofern er glaubhaft machen kann, dass ihn diese Anpassungen zum Zeitpunkt des Vertrages abgehalten hätten, auf den Vertrag einzugehen, oder die AGB’s Regelungen enthalten, die als besonders aussergewöhnlich zu qualifizieren sind, die der Kunde nicht erwarten konnte.

2. Rechte und Pflichten Agentur-Neustart

2.1 Browserkompatibilität – Agentur-Neustart passt Webseiten grundsätzlich fortlaufend an neue Versionen von Browsern an, soweit dies zumutbar und nicht mit unangemessen grossen Aufwendungen verbunden ist. Diese Leistung ist in den jährlichen Kosten des Service-Paket-Vertrags inbegriffen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Einstellungen für Desktop-Bildschirme und beinhalten keine explizite Version für Smartphones und/oder Tablets. Bei veralteten oder nicht gängigen Technologien und/oder Browserversionen, welche weniger als 3% Marktanteil in der Schweiz haben, kann keine Gewährleistung für eine browserkompatible Darstellung übernommen werden. 
2.2 Suchmaschinen – Agentur-Neustart meldet die Internetseite des Kunden bei verschiedenen Suchmaschinen und Linkverzeichnissen an und erstellt und verwaltet Google Ads Kampagnen. Agentur-Neustart garantiert dem Kunden dabei in keiner Weise eine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen, da diese von zahlreichen Faktoren abhängt, auf die Agentur-Neustart keinen Einfluss hat. Agentur-Neustart behält sich vor, einen Teil des Kampagnenbudgets für eigene Aufwände zu verwenden. Der Kunde anerkennt, dass Agentur-Neustart nicht alle Suchmaschinentätigkeiten offenlegt, da die darin enthaltende Massnahmen Know-how und geistiges Eigentum von Agentur-Neustart darstellen. Agentur-Neustart entscheidet welche Massnahmen im Einzelfall umgesetzt werden. Auf Kundenwunsch hin zusätzlich getätigte Massnahmen können kostenpflichtig sein. Nicht in den jährlichen Kosten enthalten sind Arbeiten für die Zusammenarbeit mit allfälligen externen Unternehmen in Zusammenhang mit Suchmaschinenoptimierung.
2.3 Bildmaterial – Bei fehlendem Bildmaterial kann Agentur-Neustart auf Wunsch und Kosten des Kunden passende Stockfotos einkaufen für die Erstellung der Webseite. Ein allfälliges kostenloses Fotoshooting ist inklusive, insofern dies schriftlich auf dem Vertrag festgehalten worden ist sowie stattfindet im Zusammenhang mit einem regulären Beratungstermin, welcher der Webseitenfertigstellung dient. Die Verwendung der von Agentur-Neustart eingebrachten Bilder hat ausschliesslich auf der Webseite zu erfolgen.
2.4 Eigenwerbung – Insofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Agentur-Neustart die für den Kunden erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in ihrer Webseite ausstellt. Der Kunde gestattet Agentur-Neustart, einen Link auf die eigene Webseite anzubringen. In der Regel platziert Agentur-Neustart einen Link im Impressum der Webseite oder platziert das Agentur-Neustart-Logo kommentarlos im unteren Adressbalken der Webseite und verlinkt dieses auf die eigene Webseite.
2.5 Projektausführung – Agentur-Neustart kann sich bei Unzufriedenheit des Kunden mit dem zugeteilten Webberater/in grundsätzlich bereit erklären, einen anderen Webberater zur Verfügung zu stellen oder die Pflichten von Agentur-Neustart über das Support-Team abzuwickeln, um eine optimale Projektbetreuung gewährleisten zu können. Bei übermässigem Aufwand oder bei Unstimmigkeiten mit dem Kunden darf Agentur-Neustart diesen an einen anderen Mitarbeiter weiterleiten.
2.6 Urheberrechte – Die Urheber- und sonstiger Rechte aller durch Agentur-Neustart getätigten Arbeiten liegen zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkt ausschliesslich bei Agentur-Neustart deren geistiges Eigentum. Darunter fallen insbesondere alle textlichen, fotografischen, grafischen und sonstigen Erzeugnisse, welche von Agentur-Neustart hervorgebracht wurden. Deren Weiterverwendung bedarf einer ausdrücklichen, einzelfallbezogenen schriftlichen Genehmigung durch Agentur-Neustart. Agentur-Neustart behält sich vor, in solchen Fällen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Insbesondere der Programmiercode, die Benutzeroberfläche und die FTP Daten-Struktur sowie Datenbankstrukturen von den durch Agentur-Neustart geschaffenen Seiten sind deren geistiges Eigentum, und können unter keinen Umständen weitergegeben, zu vertragsfremden Zwecken genutzt oder bearbeitet werden.
2.7 Gewährleistung bei Mängeln – Agentur-Neustart verpflichtet sich, den Auftrag mit angemessener, branchenüblicher Sorgfalt auszuführen und verpflichtet sich bei Vorliegen relevanter Mängel zur kostenlosen Nachbesserung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (insbesondere, wenn eine solche nicht oder nur mit unzumutbar grossem Aufwand möglich wäre) kann der Kunde, ausser im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei Vorliegen eines derartigen Sachverhalts behält sich Agentur-Neustart vor, eine Herabminderung des vereinbarten Preises in Betracht zu ziehen.
2.8 Haftungsausschluss – Agentur-Neustart übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler oder sonstiger Gründe, und Agentur-Neustart haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Im Weiteren übernimmt Agentur-Neustart keine Kosten der Dienstleistungserbringung Dritter. Agentur-Neustart haftet auch nicht für durch eingesetzte Fremd-Programme hervorgerufene Beeinträchtigungen der Funktionalität und Schäden.
2.9 Leistungsunterbindung – Agentur-Neustart ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen ausstehender Zahlung oder sonstigen unangemessenen Verhaltensweisen des Kunden entschädigungslos zu kündigen und sämtliche Leistungen sofort einzustellen, ohne dass sich daraus irgendwelche Ansprüche zu Gunsten des Kunden ergeben. Im Übrigen ist Agentur-Neustart auch berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden, ohne dass ein Fehlverhalten des Kunden vorliegt. Allfälligerweise vom Kunden bereits geleistete Vorauszahlungen des Service-Paket-Vertrages vom laufenden Vertragsjahr werden hierbei anteilig, also bezogen auf die an sich noch offene Vertragsdauer, zurückerstattet.
2.10 Datenschutz – Agentur-Neustart behandelt die angelieferten Daten im Einklang mit der einschlägigen Datenschutzgesetzgebung. Der Schutz der persönlichen Daten des Kunden und allfälliger persönlichen Daten dessen Kunden hat für Agentur-Neustart hohe Priorität. Die Datenschutzbestimmungen von Agentur-Neustart sind auf der Webseite www.agentur-neustart.ch einsehbar.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

3.1 Auftragsvorbesprechung – Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offerten-Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und unverbindlich für beide Parteien.
3.2 Kostenloser Support – Der Kunde hat, bezogen auf das von ihm bezogene Produkt von Agentur-Neustart, im Rahmen des branchenüblichen, das Recht auf kostenlosen telefonischen und schriftlichen Support. Agentur-Neustart behält sich vor, aufwendige Anpassungen zum üblichen oder reduzierten Stundenansatz in Rechnung zu stellen. Agentur-Neustart ist nicht verpflichtet, Support-Leistungen zu erbringen, wenn solche mit unangemessenem Aufwand verbunden sind. Dies kann insbesondere bei älteren Kundensystemen der Fall ist, deren Anpassung an aktuelle Betriebssysteme und Programmstrukturen nur unter erschwerten Umständen, wenn überhaupt, möglich ist.
3.3 Inhaltsanpassungen – Agentur-Neustart kann dem Kunden die Möglichkeit anbieten, eigene Inhalte auf seiner Webseite selbständig zu verändern und zu verfassen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, seine Inhalte zu veröffentlichen ohne vorherige Prüfung durch Agentur-Neustart. Allfällige Wiederherstellungsaufwände aufgrund unsachgemässer Änderungen, insbesondere daraus folgendem Datenverlust, können von Agentur-Neustart in Rechnung gestellt werden.
3.4 Mitwirkungspflicht – Der Kunde ist verpflichtet, sich aktiv an der Fertigstellung der Webseite zu beteiligen. Kunden verpflichten sich, alles zur
Aufschaltung der Webseite benötigte Material in einem Zeitraum von sieben Tagen zu liefern, insofern nicht anders schriftlich vermerkt ist. Für den Fall, dass der Kunde dieser Obliegenheit nicht nachkommt, verpflichtet er sich, die vollständigen Erstellungskosten zu begleichen. Dies gilt auch für den Fall, dass schriftlich vereinbart wurde, dass eine (Teil-)Zahlung erst bei Aufschaltung erfolgt. Dem Kunden ist eine angemessene Frist zur Nachlieferung des offenen Materials zu gewähren, wobei während dieser Zeit die Rechnung ausgesetzt wird. Die angemessene Frist zur Nachlieferung wird in der Regel auf 30 Tage angesetzt.
3.5 Gestaltung – Die Design-Grundlage und damit Aufwandgrundlage bildet das bei Vertragsunterzeichnung vorgezeigte Layout insofern vorhanden. Sollte es nach Vertragsunterzeichnung zu kundenseitig gewünschten Anpassungen kommen, liegt es im Ermessen von Agentur-Neustart freiwillige Kulanzanpassungen auszuführen. Allfällige Anpassungswünsche sind innert 10 Tagen ab Online-Schaltung der Webseite anzubringen, ansonsten werden weitere Leistungen, wenn überhaupt möglich und nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden, nach Ermessen von Agentur-Neustart zum reduzierten oder üblichen Stundensatz abgerechnet.
3.6 Printwaren – Agentur-Neustart übernimmt keine Haftung bei allfälligen Farbabweichungen für jegliche Printwaren wie z.B. Broschüren, Blachen, Flyer oder Visitenkarten. Insofern gröbere Abweichungen vorhanden wären, liegt es am Kunden, mit dem durch Agentur-Neustart gewählten Printpartner betreffend Neudruck zu verhandeln. Mit dem «Gut zum Druck» erteilt der Kunde die Zustimmung, dass alle auf den Printwaren abgebildeten Informationen wie z. B. Texte und Kontaktdaten korrekt sind und die Printware durch den Kunden auch auf Rechtschreibefehler und sonstige Unstimmigkeiten geprüft wurde. Es wird keine Haftung übernommen für allfällige durch den Printanbieter oder Dritte verursachte Lieferverzögerungen. Dem Kunden werden lediglich die auf den Vertragszweck beschränkten Nutzungsrechte an den Printerzeugnissen eingeräumt. Offene Daten, also sogenannte Rohdaten, sind im Lieferumfang nicht enthalten. Sämtliche Urheberrechte verbleiben ausschliesslich bei Agentur-Neustart.
3.7 Rechte Dritter / Copyright – Der Kunde ist verpflichtet, Texte, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material sowie sonstige Inhalte wie Audio-und Bilddaten auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Kunde trägt somit jede Verantwortung für die von ihm beigebrachten Inhalte jeder Art, und damit auch die Haftung für Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen. Davon ausgenommen sind Inhalte, die Agentur-Neustart beschafft hat. Der Kunde stellt Agentur-Neustart von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Agentur-Neustart erhebt wegen eines Verhaltens, für das der Kunde nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Kunde trägt auch sämtliche etwaige Rechtsverfolgungskosten.
3.8 Verspätungen – Agentur-Neustart ist bemüht Liefertermine einzuhalten. Bei Nichteinhaltung ist Agentur-Neustart eine angemessene Nachlieferzeit zu gewähren. Agentur-Neustart haftet nicht für allfällige aus einem Verzug entstehende Schäden und Folgeschäden, dies gilt insbesondere auch bei Leistungen, in welche Drittparteien einbezogen sind.
3.9 Adressdaten – Der Kunde verpflichtet sich, bei Adressmutationen (z.B. E-Mail, Firmensitz, Telefonnummer) binnen 14 Tagen Agentur-Neustart zu benachrichtigen. Agentur-Neustart ist nicht verpflichtet, selbst Nachforschungen zur Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. Der Kunde haftet für aus falschen Adressdaten entstandenen Schäden wie z.B. Mahnspesen durch Unzustellbarkeit von Rechnungen.
3.10 Weitere Sorgfaltspflichten des Kunden – Passwort und Zugangsdaten für die Homepage sind sorgfältig aufzubewahren und deren Weitergabe erfolgt auf eigenes Risiko.

4. Zahlungs- und Vertragsbedingungen

4.1 Preise – Es gelten die auf dem Vertrag ersichtlichen Preise für die Erstellung der Webseite und für die jährlichen Kosten, sowie die Konditionen der AGB’s. Jegliche weiteren Tätigkeiten, welche nicht ausdrücklich im Paketpreis inbegriffen sind, werden im Stundensatz von 120.- ausgeführt. Jegliche Erweiterungen, Anpassungen oder anderweitige Tätigkeiten erfolgen nach dem selben Stundensatz, wenn nicht anders schriftlich vermerkt. Alle Kosten verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
4.2 Jährliche Kosten – Die jährlichen Kosten treten ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung in Kraft, sofern nicht anders schriftlich festgehalten wird. Die Kosten fallen unabhängig von der tatsächlichen Nutzung oder Teilnutzung an. Agentur-Neustart ist berechtigt, den Betrag in Rechnung zu stellen, auch wenn die Webseite nicht aufgeschaltet wird oder werden soll.
4.3 Vertragsdauer – Sofern nicht anders festgehalten, beträgt die initiale Vertragslaufzeit ein Jahr. Die Vertragslaufzeit wird automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern nicht 90 Tage vor Ablauf des Vertrages eine briefliche, eingeschriebene Kündigung einer der zwei Vertragsparteien vorliegt.
Mit dem Ablauf des Vertrages gehen alle von Agentur-Neustart getätigten Erzeugnisse zu Agentur-Neustart zurück. Mit der Kündigung entfallen alle Support-Leistungen. Der Vertrag läuft erst nach Ablauf der Kündigungsfrist aus.
4.4 Ratenzahlung – Agentur-Neustart ist nicht verpflichtet, dem Kunden nach Vertragsabschluss eine nachträgliche Ratenzahlung zu gewähren. Für den Falle, dass sie dem Kundenwunsch nach Ratenzahlung nachkommt, ist sie berechtigt, zusätzliche Gebühren für eine vereinbarte Ratenzahlung zu erheben, dies insbesondere für die damit entstehenden administrativen Aufwände. Aus einer einmalig gewährten Ratenzahlung oder einem Zahlungsaufschub können keine Rechte für weitere Fälle abgeleitet werden.
4.2 Zahlungsverzug – Bei nicht fristgerechter Begleichung des offenen Betrages verrechnet Agentur-Neustart für die erste Erinnerung, den sogenannten Reminder, keine Mahngebühren. Insofern der Kunde die Rechnung ungeachtet des Reminders nicht fristgerecht begleicht, erhebt Agentur-Neustart, jeweils eine Gebühr von CHF 20.- für die erste Mahnung und CHF 30.- für die zweite Mahnung, insbesondere zur Begleichung der damit entstandenen Aufwendungen. Der Kunde anerkennt, dass Agentur-Neustart im Falle einer Betreibung mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet, und dass dabei zusätzliche Kosten für den Kunden anfallen. Agentur-Neustart verrechnet CHF 75.- als Aufwandsteilentschädigung für die Übergabe der Forderung an das Inkassobüro. Agentur-Neustart ist berechtigt, die Webseite infolge Nichtzahlung ohne Ankündigung temporär abzuschalten, bis zur Begleichung der offenen Zahlung durch den Kunden. Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden in Zusammenhang mit einer solchen Offline-Schaltung sind ausdrücklich wegbedungen. Sollten Anzeichen vorliegen, dass der Kunde zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig werden könnte, ist Agentur-Neustart berechtigt, die offenen einmaligen und/oder jährlichen Beträge oder Vergütungen für sonstige Dienstleistungen vorzeitig, auch als Akontozahlung, einzufordern.